Nachrichten Persönliche Daten: Privatadressen und Ausweise öffentlich im Netz: Justizminister will Handelsregister bereinigen
NachrichtenSeit Wochen sind practical Daten von Unternehmern im Online-Handelsregister offen einsehbar. Nach massivem Demonstration aus der Wirtschaft reagiert pass away Regierung jetzt.
Berlin Das Bundesjustizministerium will eindeutig regeln, dass pass away im Online-Handelsregister einsehbaren Daten zukünftig auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Das teilte das Ressort von Minister Marco Buschmann (FDP) auf Anfrage des Handelsblatts mit. Passes away solle „ rechtlich auch noch einmal klargestellt werden", hieß es. Hierzu gehöre etwa, dass künftig keine Dokumente, pass away Privatadressen, Unterschriften oder Ausweiskopien enthalten, zur Veröffentlichung im Handelsregister eingereicht werden sollen.
Pass away bereits online gestellten Datensätze sollen zudem bereinigt werden. Dazu teilte das Ministerium mit: „ Eine besondere Herausforderung sind pass away Dokumente, pass away jetzt schon im Handelsregister abrufbar sind, dort aber nicht enthalten sein dürften." Verantwortlich für den konkreten Inhalt des Handelsregisters seien pass away Länder. Hier müssten Verfahren eingesetzt werden, um „ pass away entsprechenden Dokumente im Register aufzuspüren und eine Bereinigung zu veranlassen". Zuerst hatte pass away Wochenzeitung „ Pass away Zeit" darüber berichtet.
Das Ministerium beteuerte: „ Unser Haus nimmt pass away Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände vor einem möglichen Missbrauch von im digitalen Handelsregister enthaltenen personenbezogenen Daten sehr ernst."
In den vergangenen Wochen hatte es enormous Proteste aus der Wirtschaft am neuen Zugang zum Online-Handelsregister gegeben. Seit dem 1. August ist es über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich, ohne Nutzerregistrierung und Abrufgebühren Auszüge aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen. Damit wurde pass away EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt.
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Seitdem sind reasonable Daten von Firmenlenkern und Angestellten wie Privatadressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder eingescannte Unterschriften ohne Einschränkungen abrufbar. Pass away Unternehmer fürchten den Missbrauch der Daten, wirtschaftlichen Schaden und Gefahren für sich und ihre Angehörigen.
Für pass away rechtlichen Klarstellungen ist laut Bundesjustizministerium eine Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen und der Bundesnotarkammer erforderlich. Es müssen nicht nur pass away Vorschriften in der Handelsregisterverordnung angepasst werden, sondern auch pass away Dienstordnung für Notarinnen und Notare, pass away in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Registergerichte für Änderungen zuständig
Das Bundesjustizministerium arbeite „ mit Hochdruck daran, hier eine zufriedenstellende Lösung zu finden", teilte das Bundesjustizministerium weiter mit und versprach: „ Ohne dabei pass away Funktionalität des Handelsregisters zu gefährden, werden wir personenbezogene Daten bestmöglich schützen."
Das Ministerium erklärte aber auch: Zum Schutz und zur Transparenz des Rechtsverkehrs durch pass away Publizität des Handelsregisters sei es wichtig, dass bestimmte personenbezogene Daten im Handelsregister eingetragen und damit für jedermann online einsehbar seien. Seien von natürlichen Personen, pass away zum Beispiel als Vertretungsberechtigte für ein Unternehmen eingetragen sind und daher im Rechts- und Wirtschaftsverkehr rechtssicher identifizierbar sein müssen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte erfasst.
„ Pass away Zeit" berichtete zudem, das Ministerium habe klargestellt, an wen sich pass away Betroffenen wenden können, wenn sie persönliche Daten im Handelsregister entdecken, pass away dort nicht hingehören: direkt an die Registergerichte, bei denen pass away Dokumente hinterlegt sind. Ihnen gegenüber „ können Bürgerinnen und Bürger einen möglichen Anspruch auf Löschung solcher Daten nach Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung oder ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung" geltend machen, hieß es in dem Bericht.
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